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Konformitätserklärungen

Als Inverkehrbringer von Keramikgegenständen mit Lebensmittelkontakt, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet allen Wiederverkäufern für jeden dieser Keramikgegenstände eine Konformitätserklärung zur Verfügung zu stellen.
Damit bestätigen wir, dass unsere Keramikartikel den aktuell gültigen gesetzlichen Vorgaben der EU entsprechen.

Deshalb stellen wir Euch diese Konformitätserklärungen hier zum Download zur Verfügung: